EU-Resolution zur EU-Strategie für den Donauraum

Umwelt & Verkehr

Das Europäische Parlament hat einen Entschluss zur Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum verabschiedet. „Ich begrüße die deutlichen Hinweise auf den Umweltschutz, die Erhaltung des bedeutenden Ökosystems, die Notwendigkeit eines umweltfreundlichen und nachhaltigen Wachstums sowie das Gebot eines gemeinsamen aufeinander abgestimmten Vorgehens aller an der Donau gelegenen 14 europäischen Ländern,“ erklärt Ismail Ertug MdEP.

„Die Niederbayern leben hier in einer wunderbaren Region im Herzen Europas, in der andere gerne Urlaub machen. Diese Schönheit muss erhalten bleiben“, betonte der niederbayerische SPD-Europaabgeordnete. „Deswegen kämpfe ich gegen einen zerstörerischen Donauausbau mit Staustufen.“ erklärt Ismail Ertug und freut sich über die besondere Betonung des Umweltschutzes in der Entschließung des EU-Parlaments.

So wird mehrfach darauf hingewiesen, dass nicht nur ökonomisches Wachstum, sondern „intelligentes, nachhaltiges und integratives“ sowie „umweltfreundliches Wachstum“ bedeutsam sei. Besonders deutlich wir dies in den Punkten 22, 23 und 24 der Resolution. Die Donaustrategie müsse so gestaltet sein, dass Klimawandel beachtet werde. Außerdem dürfen die Regionen in Mittel- und Südosteuropa mit ihren besonders schützenswerten Ökosystemen nicht gefährdet werden. „Das Europäische Parlament weist insbesondere darauf hin, dass die Artenvielfalt, die Landschaften und die Qualität von Luft und Böden erhalten bleiben muss. Dies steht im klaren Widerspruch zur Ausbauvariante C 2,80,“ erläutert Ertug. Besonders herausgehoben wird dies mit der Forderung nach Verbesserungen des ökologischen Zustands der Donau und Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung. Außerdem betont das EU-Parlament, dass ein guter ökologischer Zustand der Donau eine unabdingbare Voraussetzung für sämtliche menschliche Tätigkeiten entlang des Flusses sei. „Das bedeutet, dass die Donau zwischen Straubing und Vilshofen keinesfalls nach der Variante C 2,80 ausgebaut werden darf. Denn dabei wäre die Vernichtung wertvoller Flora und Fauna bei weitem höher als der zu erreichende Nutzen.“ Wenn die Donau überhaupt ausgebaut werde, dann müsse Ökonomie mit der Ökologie in Einklang gebracht werden. Das Biotop zwischen Straubing und Vilshofen dürfe dabei auf keinen Fall zugunsten wirtschaftlicher Interessen zerstört werden.

Auch wird in der Resolution die Bedeutung des Hochwasserschutzes angesprochen. So heißt es in Punkt 24, dass Maßnahmen zu treffen seien, die Rückhalte- bzw. Überschwemmungsräume erhalten sowie Hochwasser grundsätzlich abmildern. „Dies ist beispielsweise auch für Städte wie Passau wichtig.“ Denn wenn die Überschwemmungsräume wegfallen, wird die Hochwasserwelle beschleunigt und erhöht. Das bedeutet, die Pegelstände steigen schneller an und Hochwasserwellen fließen schneller ab. „Diese Verschlechterung addiert sich zu den bereits eingetretenen Verschärfungen. Das bedeutet für Passau eine massive Bedrohung.“ so Ismail Ertug.

Besonders werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass EU-Mittel nur für Vorhaben ausgegeben werden, die mit den Umweltrechtsvorschriften der EU vereinbar sind. „Dies widerspricht der Vergabe der Voruntersuchungen an die Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH (RMD),“ verdeutlicht Ertug. Die Voruntersuchungen sollten eigentlich ein variantenunabhängiges Gutachten zur Ökologie und Grundwasserstand an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen beinhalten. „Die Durchführung durch einen Konzern, der zu 77,5% e.on gehört, wird aber letztlich der Planfeststellung für einen Staustufenausbau, also der Ausbau-Variante 2,80 dienen“, so Ismail Ertug. Die freihändige Vergabe ohne Ausschreibung verstoße in diesem finanziellen Umfang gegen EU-Recht. Außerdem seien Interessenskonflikte zu erwarten.

 

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