Freiwillige Feuerwehren und Ehrenamt nicht gefährdet

Europa

EU-Arbeitszeitrichtlinie erfasst keine ehrenamtlichen Tätigkeiten
Seit einigen Wochen wird das Horrorszenario verbreitet, die EU wolle die Arbeitszeitrichtlinie auch auf Ehrenamtliche ausdehnen, die dann hinsichtlich der Arbeitszeiten wie normale Arbeitnehmer behandelt würden.
Der SPD-Europaabgeordnete für die Oberpfalz und Niederbayern, Ismail Ertug, erklärt hierzu: „Seit Wochen ziehen CSU-Mandatsträger durch Bayern und geben sich als vermeintliche Retter der freiwilligen Feuerwehren aus. An der Behauptung, die Europäische Kommission wolle die Arbeitszeitrichtlinie so überarbeiten, dass sie auch auf freiwillige Feuerwehren und andere Ehrenämter anwendbar sei, ist nichts dran. Fakt ist, dass momentan weder die EU-Kommission, noch das Parlament überhaupt an den Verhandlungen teilnehmen oder bereits Entwürfe vorgelegt haben.“

Die Europäische Kommission hat bereits eine Klarstellung veröffentlicht, in der sie Behauptungen entgegentritt, dass freiwillige Feuerwehren von der Arbeitszeitrichtlinie erfasst werden sollen. Zudem betont sie, dass es keine Vorschläge ihrerseits gibt, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden für freiwillige Feuerwehrdienstleistende einzuführen.

„Momentan verhandeln die Europäischen Sozialpartner autonom über eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie. Sofern sie sich einigen, gibt es für die Kommission keine Notwendigkeit, einen eigenen Vorschlag vorzulegen. Allerdings muss stark angezweifelt werden, dass die Eigenschaft als Arbeitnehmer überhaupt für freiwillige Feuerwehrleute zutreffend ist. Darüber hinaus sind Katastrophenschutzdienste in der aktuell gültigen Richtlinie bereits von der allgemeinen Regelung ausgenommen“, so Ismail Ertug.

Ertug weiter: „Ehrenamt ist freiwillig geleistete Arbeit, die nicht unter den Begriff des Beschäftigungsverhältnisses gefasst werden kann und damit nicht unter die Arbeitszeitrichtlinie fallen darf. Ehrenamt stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland und darf nicht als Beschäftigungsverhältnis verstanden werden. Sollten sich die Sozialpartner nicht einigen können und von der Kommission ein Entwurf vorgelegt werden, der dies nicht berücksichtigt, werde ich mich natürlich dafür einsetzen, eine Ausnahme für freiwillige Feuerwehren und andere ehrenamtliche Dienste zu erreichen.“

 

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