60 Jahre Grundgesetz – Eine Erfolgsgeschichte

Bundespolitik


Johanna Werner-Muggendorfer nennt 60 Jahre Grundgesetz eine Erfolgsgeschichte

SPD Niederbayern würdigt 60 Jahre Grundgesetz

Am 24. Mai 1949, genau vor 60 Jahren, trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Allerdings lehnte, als einzige in Deutschland, die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag das Grundgesetz ab. Damals dachte sicherlich niemand daran, dass das Grundgesetz zur allgemein anerkannten und respektierten Grundordnung unseres Landes werden würde.

Die Menschen waren damals, kurz nach der totalen Niederlage der menschenverachtenden Nazi-Diktatur, von anderen Problemen geplagt, wie die Sorge ums tägliche Brot und die Städte lagen in Trümmern. Damit waren die Voraussetzungen für die Geburt eines neuen, demokratischen Gemeinwesens alles andere als günstig, würdigt die SPD-Bezirksvorsitzende Johanna Werner-Muggendorfer MdL das Jubiläum.
Umso verwunderlicher ist es, welche Entwicklung unser Grundgesetz genommen hat, das als „Provisorium“ gestartet ist. In Anknüpfung zur so genannten Paulkirchenverfassung von 1849 wurden die unmittelbar geltenden Grundrechte und auch die Verfassungsgerichtsbarkeit in das Grundgesetz übernommen. Dem Grundgesetz liegt ein bestimmtes Menschenbild und Wertordnung zu Grunde, die ihren Ausdruck im Eingangsartikel findet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller stattlichen Gewalt“. Deshalb sind die „Fundamentalnormen“ in den Artikeln 1 bis 20 nicht änderbar.
Seit seinem Inkrafttreten wurde das Grundgesetz 53-mal geändert. Problematisch sind einige dieser Änderungen, weil sie nicht dem Duktus von Prägnanz und Stil von Verfassungsnormen entsprechen, sondern eher Ausführungsgesetze darstellen.
Ungenutzt wurde bisher die Chance, eine unmittelbare Bürgerbeteiligung, wie Volks- oder Bürgerentscheide, wie sie in allen Länderverfassungen vorgesehen sind, einzuführen. Dies ist größtenteils der tief eingewurzelten Skepsis der konservativen Kreise gegenüber dem Volk, dem eigentlichen Souverän, geschuldet.
Rückblickend lässt sich deutlich bejahen, dass sich das Grundgesetz bewährt hat. Man könnte auch Erfolgsgeschichte dazu sagen, so Werner-Muggendorfer.
Die Herausforderungen für die Zukunft sind: Die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union und ihre Vereinbarkeit mit unseren verfassungsrechtlichen Normen, die Bekämpfung des internationalen Terrors unter Wahrung der Grundrechte des Einzelnen und die Abwehr des Rechtsextremismus bis hin zu einem Verbot der verfassungsfeindlichen NPD.
In der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt in aller Deutlichkeit, dass der Markt vielleicht ein nützliches Instrument zur Organisation wirtschaftlicher Abläufe sein kann. Der Markt kann aber keinesfalls Fragen von gesellschaftlicher Relevanz, wie die Teilhabe des einzelnen an öffentlichen Gütern oder die Gewährleistung sozialer Standards, entscheiden. Hier liegt einzig und allein die Entscheidungsbefugnis bei unseren demokratisch legitimierten Staatsorganen, betont Werner-Muggendorfer, die als SPD-Wahlfrau am 23. Mai bei der Bundespräsidentenwahl dabei sein und für die SPD-Kandidatin Gesine Schwan stimmen wird.

 

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