Kommunalfeindlicher Schildbürgerstreich der CSU-Staatsregierung

Landespolitik

Die SPD-Landtagsfraktion hatte nach Vorlage des CSU-Gesetzentwurfs eine parlamentarische Anhörung erzwungen, in der die Fachleute ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände Front gegen die Absichten der Staatsregierung gemacht hatten. Vor den ersten Ausschussberatungen – voraussichtlich am 13. März im Umweltausschuss des Landtags – hat nun die SPD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag eingebracht.

Damit soll sichergestellt werden, dass bei den Hauptverkehrsstraßen – ebenso wie bei Bundesautobahnen und Großflughäfen – das Landesamt für Umwelt die Lärmkartierung und die Regierungen die Lärmaktionsplanungen übernehmen. Daraus folgt, dass das Land auch für die Kosten aufzukommen hat.

Warum die Pläne der Staatsregierung ein Schildbürgerstreich sind, erklärt Werner-Muggendorfer wie folgt: „Die Gemeinden sind in der Regel gar nicht der Lage, solche Kartierungs- und Planungsmaßnahmen mit eigenem Personal vorzunehmen. Deshalb ist die Beauftragung von externen Firmen zwingend erforderlich; selbst die Ballungsräume München und Augsburg haben für die Lärmkartierung die externe Firma Accon GmbH beigezogen. Beauftragen nun die einzelnen Kommunen an einer langen Hauptverkehrsstraße unterschiedliche Firmen, so entsteht ein immenser Aufwand bei der Abstimmung der Kartierungen. Dieses Vorgehen ist auch fachlich nicht sinnvoll und erfordert gegenüber einer zentralen Beauftragung ungleich mehr Kosten und Arbeitsaufwand."

Das gleiche Problem besteht nach Ansicht der Abgeordneten bei der Erstellung der geforderten Lärmaktionspläne: „Auch hier ist es nicht sinnvoll, dass jede Gemeinde für den auf ihr Gebiet begrenzten Auswirkungsbereich einer Hauptverkehrsstraße einen eigenen Aktionsplan aufstellt, so dass verschiedene Aktionspläne für Lärmauswirkungen an nur einer Hauptverkehrsstraße entstehen."

Noch schwieriger wird die Situation für die Gemeinden, wenn sie auch für Straßen Aktionspläne aufstellen müssen, für die sie selbst nicht zuständig sind, weil sie nicht Straßenbaulastträger sind. Werner-Muggendorfer: „Dann müssten die Gemeinden das Einvernehmen mit den Baulastträgern herstellen mit der Folge, dass sie dadurch gehindert sind, die notwendigen Abhilfemaßnahmen aus der Lärmaktionsplanung auch durchzusetzen. Das heißt: Wenn die Baulastträger sich sperren, bleiben die Aktionspläne Makulatur. Die Gemeinden haben den Druck der Bürger, ohne etwas unternehmen zu können."

"Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Staatsregierung ist nicht durchdacht und dient allein dem Ziel, Kosten vom Land abzuwenden", beschreibt Johanna Werner-Muggendorfer das durchsichtige Motiv der Staatsregierung, die „beim Umgang mit Kommunen auch sonst gerne Aufgaben abwälzt und ungern bezahlt. Diesem Ziel wurde eindeutig Priorität vor Effizienz und Kommunalfreundlichkeit eingeräumt nach dem Motto: Gibt es keine Regelung im Landesgesetz, so entstehen dem Freistaat auch keine Kosten." Mit diesem Hintergedanken ist wohl auch das Vorgehen der Staatsregierung zu begründen, dass bei diesem Gesetzentwurf die Vertretungen der Gemeinden nicht gehört worden sind. Diesen Mangel hat der Bayerische Landtag durch die Anhörung auf Antrag der SPD-Fraktion behoben. "Mit dem Änderungsantrag ist den Protesten der Bürgermeister, der Gemeinden und des Bayerischen Gemeindetags in vollem Umfang Rechnung getragen", betont die Landtagsabgeordnete. Sie hofft nun, dass es gemeinsam mit den Bürgermeistern, den Gemeinden und den Kommunalen Spitzenverbänden gelingt, die Pläne der Staatsregierung zu korrigieren.

 

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